zur Flugausbildung
zum PRIVATFLUGZEUFÜHRER
(internationale Fluglizenz).
1.
Allgemein
wer
ein Flugzeug führen oder bedienen möchte, benötigt
nach dem Luftverkehrsgesetz einen Luftfahrerschein. Die
Ausbildung dazu erfolgt nach den Vorgaben der JAR-FCL 2.
2.
Flugausbildung zum Privatflugzeugführer
2.1.
Voraussetzungen zur Flugausbildung
-
Alter: 16
Jahre bei Beginn der Flugausbildung
17
Jahre zum Erlangen der Lizenz
- Geburtsurkunde
(standesamtlich beglaubigte Kopie)
polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "NULL"
- Auszug
aus dem Verkehrszentralregister Flensburg
- Berechtigung
zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in deutscher
Sprache (BZF II), kann auch während der Flugausbildung
an unsereer Schule erworben werden.
- erfolgreiche
Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen
am Unfallort
- 4
Passbilder
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz
2.2.
Flugausbildung
Die
Flugausbildung umfasst die theoretische und praktische Ausbildung
entsprechend Punkt 3 und Punkt 4.
2.3.
Prüfung
Die
Prüfung wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde
des Bundeslandes Schleswig-Holstein (Regierungspräsidium
Kiel) abgenommen. Sie beinhaltet einen theoretischen und
praktischen Prüfungsteil.
2.4.
Flugausbildungsdauer
geschlossener
Lehrgang
- Theoretische
Flugausbildung an 6-7 aufeinanderfolgenden Wochenenden
(Freitag mittag bis Sonntag Abend)
- Fliegerische
Ausbildung an ca. 10 aufeinanderfolgenden Wochentagen
(20 Flugstunden müssen bis zur Anmeldung zur theoretischen
Prüfung nachgewiesen sein)
Einzelausbildung
nach Absprache
2.5.
Ausbildungskosten
die
Preise beziehen sich auf die bewährten Flugzeuge Cessna
172 und Cessna 150 und betragen
- im
geschlossenen Lehrgang
- als
Einzelausbildung
2.6.
Umfang und Gültigkeit der Lizenz
Die
Lizenz berechtigt
- im
nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs-
und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher
oder zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im
Luftfahrschein eingetragenen Muster für Flüge
am Tage.
Für die Durchführung von Sichtflügen bei
nacht muss die Nachtflugqualifikation erworben werden.
Der Erwerb der nachtflugqualifikation ist frühstens
beim Nachweis von 100 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz
möglich
- im
nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen
Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer
auf Flugzeugen der im Luftfahrschein eingetragenen Muster,
beschränkt auf die Flugausbildung von Privatflugzeugführern
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Zur Ausübung
dieses Rechts muss die lehrberechtigung eingetragen sein.
Die
Gültigkeit beträgt:
- 60
Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
- 24
Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- anschließend
12 monate
- die
Fliegertauglichkeit muss nachgewiesen werden
3.
Theoretische Flugausbildung für Privatflugzeugführer
Sach
und Fachgebiete |
|
Luftrecht
und Flugverkehrskontrolle |
10
Std.
|
Navigation |
16
Std.
|
Allgemeine
Luftfahrzeugkenntnisse |
16
Std.
|
Flugleistung
und -planung |
11
Std.
|
Meteorologie |
14
Std.
|
Aerodynamik |
10
Std.
|
Betriebliche
Verfahren |
7
Std.
|
Menschliches
Leistungsvermögen |
6
Std.
|
Sprechfunkverkehr |
10
Std.
|
GESAMT |
100
Std.
|
Bei
vorhandenen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst
reduzieren sich die theoretische Ausbildung und die Ausbildungskosten.
4.
Praktische Flugausbildung für Privatflugzeugführer
4.1.
Umfang der Flugausbildung
45
Stunden bis zur Prüfung, davon mindestens 35
Std. mit Lehrberechtigtem und 10 Std. Alleinflugzeit
4.2.
Verkürzung der Flugausbildung
39
Stunden (Anrechnung von 10% der Flugzeit als verantwortlicher
Pilot auf luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 10 Flugstunden)
Preise
sowie weitere Ausbildungswege und -inhalte erfahren Sie
bei uns.
Per Email: info@flugplatz-hartenholm.de
,
Telefon: 04195/99 79-0
Telefax:
04195/99 79 79
oder kommen Sie doch einfach mal vorbei !
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