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Kurzinformation


zur Flugausbildung zum PRIVATFLUGZEUFÜHRER
(internationale Fluglizenz).

1. Allgemein

wer ein Flugzeug führen oder bedienen möchte, benötigt nach dem Luftverkehrsgesetz einen Luftfahrerschein. Die Ausbildung dazu erfolgt nach den Vorgaben der JAR-FCL 2.

2. Flugausbildung zum Privatflugzeugführer

2.1. Voraussetzungen zur Flugausbildung

  • Alter:  16 Jahre bei Beginn der Flugausbildung
              17 Jahre zum Erlangen der Lizenz
  • Geburtsurkunde (standesamtlich beglaubigte Kopie)
    polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "NULL"
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg
  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in deutscher Sprache (BZF II), kann auch während der Flugausbildung an unsereer Schule erworben werden.
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • 4 Passbilder
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz

2.2. Flugausbildung

Die Flugausbildung umfasst die theoretische und praktische Ausbildung entsprechend Punkt 3 und Punkt 4.

2.3. Prüfung

Die Prüfung wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes Schleswig-Holstein (Regierungspräsidium Kiel) abgenommen. Sie beinhaltet einen theoretischen und praktischen Prüfungsteil.

2.4. Flugausbildungsdauer

geschlossener Lehrgang

  • Theoretische Flugausbildung an 6-7 aufeinanderfolgenden Wochenenden (Freitag mittag bis Sonntag Abend)
  • Fliegerische Ausbildung an ca. 10 aufeinanderfolgenden Wochentagen (20 Flugstunden müssen bis zur Anmeldung zur theoretischen Prüfung nachgewiesen sein)

Einzelausbildung nach Absprache

2.5. Ausbildungskosten

die Preise beziehen sich auf die bewährten Flugzeuge Cessna 172 und Cessna 150 und betragen

  • im geschlossenen Lehrgang
  • als Einzelausbildung

2.6. Umfang und Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenz berechtigt

  • im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrschein eingetragenen Muster für Flüge am Tage.
    Für die Durchführung von Sichtflügen bei nacht muss die Nachtflugqualifikation erworben werden. Der Erwerb der nachtflugqualifikation ist frühstens beim Nachweis von 100 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz möglich


  • im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrschein eingetragenen Muster, beschränkt auf die Flugausbildung von Privatflugzeugführern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Zur Ausübung dieses Rechts muss die lehrberechtigung eingetragen sein.

Die Gültigkeit beträgt:

  • 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • anschließend 12 monate

  • die Fliegertauglichkeit muss nachgewiesen werden

3. Theoretische Flugausbildung für Privatflugzeugführer

Sach und Fachgebiete
Luftrecht und Flugverkehrskontrolle
10 Std.
Navigation
16 Std.
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
16 Std.
Flugleistung und -planung
11 Std.
Meteorologie
14 Std.
Aerodynamik
10 Std.
Betriebliche Verfahren
7 Std.
Menschliches Leistungsvermögen
6 Std.
Sprechfunkverkehr
10 Std.
GESAMT
100 Std.

Bei vorhandenen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst reduzieren sich die theoretische Ausbildung und die Ausbildungskosten.

4. Praktische Flugausbildung für Privatflugzeugführer

4.1. Umfang der Flugausbildung

45 Stunden bis zur Prüfung, davon mindestens 35 Std. mit Lehrberechtigtem und 10 Std. Alleinflugzeit

4.2. Verkürzung der Flugausbildung

39 Stunden (Anrechnung von 10% der Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 10 Flugstunden)


Preise sowie weitere Ausbildungswege und -inhalte erfahren Sie bei uns.
Per Email:
info@flugplatz-hartenholm.de ,
Telefon: 04195/99 79-0

Telefax: 04195/99 79 79

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